Rechtshilfe für Altersvorsorge

Ihre Altersvorsorge verdient starken rechtlichen Schutz

Wir vertreten Ihre Interessen bei AHV-Streitigkeiten, Pensionskassenkonflikten und Rentenplanung mit Fachwissen und Engagement.

Spezialisiert auf Schweizer Rentenrecht
Erfahrene Rechtsanwälte
Standort Zürich

Unsere rechtlichen Dienstleistungen

Umfassende rechtliche Unterstützung für alle Aspekte Ihrer Altersvorsorge

AHV-Leistungsschutz

AHV-Leistungsschutz

Rechtliche Vertretung bei Bundesversicherungsstreitigkeiten, einschliesslich Berechnungsanfechtungen und Ablehnungsrekursen.

  • Dokumentenprüfung und Einspruchsvorbereitung
  • Vertretung vor Behörden
  • Gerichtsverfahren bei Bedarf
CHF 1'560
Beratung anfragen
Pensionskassenstreitigkeiten

Pensionskassenstreitigkeiten

Rechtsdienste bei beruflichen Rentenkonflikten, einschliesslich Berechnungen, Beiträgen und Anwartschaftsrechten.

  • Regelungsanalyse und versicherungsmathematische Prüfung
  • Vertretung vor Stiftungsräten
  • Komplexe Fälle mit internationaler Koordination
CHF 2'680
Beratung anfragen
Rentenplanungsberatung

Rentenplanungsberatung

Strategische Beratung für Rentenübergänge und Leistungsoptimierung mit Fokus auf AHV-Zeitpunkt und Steuereffizienz.

  • Freiwillige Beiträge und Lückenauflösung
  • Gestaffelte Pensionierung
  • Personalisierte Analyse mit Empfehlungen
CHF 1'160
Beratung anfragen

Warum Rente Schois wählen

Ihr verlässlicher Partner für rechtliche Altersvorsorge in der Schweiz

Spezialisiertes Fachwissen

Ausschliesslich auf Schweizer Rentenrecht und Sozialversicherungsrecht fokussiert

Persönliche Betreuung

Direkte Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten während des gesamten Verfahrens

Transparente Vorgehensweise

Klare Kommunikation über Verfahrensschritte, Zeitrahmen und erwartete Ergebnisse

Standort Zürich

Zentral gelegen mit guter Erreichbarkeit für persönliche Beratungsgespräche

Schützen Sie Ihre Altersvorsorge mit fachkundiger rechtlicher Unterstützung

Vereinbaren Sie noch heute eine kostenlose Erstberatung. Wir prüfen Ihren Fall und besprechen die rechtlichen Möglichkeiten.

Ankerstrasse 18, 8004 Zürich

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert ein AHV-Beschwerdeverfahren?

Die Dauer variiert je nach Komplexität des Falls. Einfache Berechnungsanfechtungen können innerhalb von sieben bis neun Monaten abgeschlossen werden. Komplexere Fälle mit Gerichtsverfahren benötigen durchschnittlich zwölf bis siebzehn Monate. Wir halten Sie während des gesamten Prozesses auf dem Laufenden.

Welche Unterlagen benötige ich für die Erstberatung?

Bringen Sie bitte alle relevanten Dokumente mit, darunter Bescheide der AHV-Kasse oder Pensionskasse, Versicherungsausweise, Korrespondenz mit den Behörden und Ihre persönlichen Beitragsauszüge. Wenn Unterlagen fehlen, können wir diese oft gemeinsam anfordern.

Wie werden Ihre Leistungen abgerechnet?

Wir arbeiten mit transparenten Pauschalpreisen für definierte Leistungen. Die Erstberatung ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein klares Angebot basierend auf Ihrem spezifischen Fall. Bei komplexen Gerichtsverfahren informieren wir Sie über mögliche zusätzliche Kosten im Voraus.

Können Sie bei internationalen Rentenfällen helfen?

Ja, wir haben Erfahrung mit grenzüberschreitenden Rentenfällen. Dies umfasst die Koordination zwischen schweizerischen und ausländischen Sozialversicherungssystemen, Totalisation von Beitragszeiten und die Berechnung von Leistungsansprüchen aus mehreren Ländern.

Was passiert, wenn mein Fall vor Gericht geht?

Sollte ein Gerichtsverfahren notwendig werden, vertreten wir Sie umfassend. Wir bereiten alle erforderlichen Unterlagen vor, verfassen die Klageschrift und vertreten Sie vor dem zuständigen Sozialversicherungsgericht. Sie bleiben während des gesamten Verfahrens informiert und eingebunden.

Wie schnell sollte ich bei einem negativen Bescheid reagieren?

Beschwerdefristen sind streng. Bei AHV-Bescheiden haben Sie in der Regel dreissig Tage Zeit für eine Einsprache. Je früher Sie uns kontaktieren, desto mehr Zeit haben wir für eine sorgfältige Vorbereitung Ihres Falls. Zögern Sie nicht, uns auch bei Unsicherheit zu kontaktieren.

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